Keine Pflicht zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen
Keine Pflicht zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen
Auch künftig wird es keine verpflichtende Teilnahme an den von der GKV angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geben. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen.
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