up|unternehmen praxis

Patient hat das Recht, Röntgenbilder vom Arzt auszuleihen

Patient hat das Recht, Röntgenbilder vom Arzt auszuleihen

Patienten haben Anspruch darauf, Einsicht in die Krankenunterlagen des Arztes zu nehmen. Gleiches gilt auch für Röntgenaufnahmen, die der Arzt zur Begutachtung durch andere ausleihen muss. Das bestätigte das Landgericht Flensburg erneut in einem Urteil.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x