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Abweichungen von Reha-Verordnung nur noch mit schriftlicher Begründung

Abweichungen von Reha-Verordnung nur noch mit schriftlicher Begründung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Rehabilitations-Richtlinie, die seit dem 1. April 2004 in Kraft ist, dahingehend geändert, dass Krankenkassen ihre Leistungsentscheidungen zukünftig immer schriftlich begründen müssen.

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