Privatversicherungen verhalten sich teilweise wettbewerbswidrig
Privatversicherungen verhalten sich teilweise wettbewerbswidrig
Wiederholt behaupten einzelne private Krankenversicherungsunternehmen gegenüber ihren Versicherten, die Preise für Heilmittel seien zu teuer, nicht üblich und beim nächsten Heilmitteltermin sollen sie sich doch nach einem billigeren Therapeuten umsehen. Mit diesem Vorgehen verstoßen die Krankenversicherungsgesellschaften gegen geltendes Recht und damit unter anderem gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
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