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KV Niedersachsen: Regressforderungen nur für Arzneimittel

KV Niedersachsen: Regressforderungen nur für Arzneimittel

In Niedersachsen sind die niedergelassenen Ärzte empört darüber, dass die KV Niedersachsen (KVN) ertmals Regresssummen einbehält, und zwar 4,3 Millionen Euro für das Jahr 2001. Wichtig für Heilmittelerbringer: Die Regresse betreffen nur die Arzneimittel - Heilmittelregresse gibt es keine!

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