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Entwarnung für Praxisinhaber

Entwarnung für Praxisinhaber

Die befürchteten Zeiterfassungssysteme für die gesetzliche Unfallversicherung sind vom Tisch. Wer Angestellte beschäftigt, kann deren Arbeitsstunden weiterhin nach dem bislang üblichen Meldeverfahren angeben. Dies bestätigte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

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