Entwarnung für Praxisinhaber
Entwarnung für Praxisinhaber
Die befürchteten Zeiterfassungssysteme für die gesetzliche Unfallversicherung sind vom Tisch. Wer Angestellte beschäftigt, kann deren Arbeitsstunden weiterhin nach dem bislang üblichen Meldeverfahren angeben. Dies bestätigte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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