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Heilpraktiker ohne Zusatzprüfung rechtlich scheinbar kein Problem

Heilpraktiker ohne Zusatzprüfung rechtlich scheinbar kein Problem

Heilmittelerbringer können ohne Probleme die sektorale Heilpraktikerzulassung per Gerichtsbeschluss erstreiten. Immer mehr Gerichte urteilen, dass Heilmittelerbringer vom Staat eine auf ihre Berufsausbildung begrenzte Heilpraktikerzulassung erhalten müssen, ohne sich einer Prüfung zu unterziehen.

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