Werbung für Therapiegutscheine durch OLG erlaubt
Werbung für Therapiegutscheine durch OLG erlaubt
Mit der Anzeige „Fit und beweglich durch den Winter!“ hat eine Praxis für Geschenkgutscheine und verschiedenen Therapien geworben - zum Missfallen eines Landesverbandes der Physiotherapeuten. Dieser mahnte die werbende Praxis erfolglos ab, zog vor Gericht und unterlag endgültig vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle. Ein Sieg für mehr Werbefreiheit?
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