Erfreuliche Veränderungen für Heilmittelerbringer
Erfreuliche Veränderungen für Heilmittelerbringer
Die Bundesregierung hat aus der Verwaltungsvorschrift Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) einen gesetzlich geregelten Anspruch der Beihilfeberechtigten gemacht. Dies geschah aufgrund verfassungsrechtlicher Probleme. Für Heilmittelerbringer sind erfreuliche Veränderungen vorgenommen worden.
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