Oberlandesgericht Oldenburg:Therapeuten haften nicht bei unerlaubter Nutzung von Fitnessgeräten
Oberlandesgericht Oldenburg:Therapeuten haften nicht bei unerlaubter Nutzung von Fitnessgeräten
Der Inhaber und Betreiber von Fitnesstrainingsgeräten haftet nicht, wenn sich jemand verletzt, der ein Laufband ohne Einweisung eigenmächtig in Betrieb genommen hat. Das entschied die 6. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az: 6 U 212/08).
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