Kindergeld nur bis Einkommensgrenze von 8.004 Euro
Steuervereinfachungsgesetz 2011
Kindergeld nur bis Einkommensgrenze von 8.004 Euro
Praxisinhaber mit volljährigen Kinder in der Ausbildung aufgepasst: Kindergeld gibt es ab 2012 für Volljährige in Ausbildung nur unter bestimmten Voraussetzungen. So darf die Einkommensgrenze von derzeit 8.004 Euro nicht überschritten werden. Das sieht das geplante „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ vor, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
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