Richter erleichtern die Rückdatierung des Behinderungsgrades
Bundessozialgericht Kassel:
Richter erleichtern die Rückdatierung des Behinderungsgrades
Schwerbehinderte können die Anerkennung ihrer Behinderung künftig einfacher rückdatieren lassen. Dies sei nicht auf medizinisch „offenkundige“ Fälle beschränkt, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts Kassel. Vielmehr müssten Behörden und Gerichte prüfen, ob die Schwerbehinderung schon zu einem früheren Zeitpunkt vorlag, was die Zahlung verschiedener Leistungen begünstige.
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