Auch Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen
Urteil des Bundesfinanzhofs
Auch Angehörige dürfen unbezahlte Überstunden machen
Das Gehalt von nahen Angehörigen, die in der Praxis angestellt sind, ist auch dann als steuermindernde Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn diese unbezahlte Überstunden machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München kürzlich entschieden. Es müsse lediglich nachgewiesen werden, dass der Angehörige seine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht habe.
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