Erstattungszinsen sind nun doch steuerpflichtig
Bundesfinanzhof revidiert Entscheidung aus dem Jahr 2010
Erstattungszinsen sind nun doch steuerpflichtig
Zahlt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen auf eine Einkommenserstattung noch Zinsen, müssen diese als Einkommen versteuert werden – und zwar auch rückwirkend. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München kürzlich entschieden und revidierte damit eine Entscheidung zu den Erstattungszinsen aus dem Jahr 2010.
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