Ab Januar 2015 vermutlich weniger Sonderleistungen der Kassen
GKV-Weiterentwicklungsgesetz im Bundestag beschlossen
Ab Januar 2015 vermutlich weniger Sonderleistungen der Kassen
Der Bundestag hat am 5. Juni das sogenannte GKV-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Dies regelt unter anderem die Finanzstruktur der GKV neu. Damit gelten ab dem 1. Januar 2015 andere Beitragssätze für die Versicherten. Die Kassen müssen sich wieder einem verstärkten Wettbewerb stellen. Um Kosten zu sparen und Zusatzbeiträge zu vermeiden, ist zu befürchten, dass die Gesetzlichen Krankenversicherungen in Zukunft weniger Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Erstattung von Kosten für Osteopathie, übernehmen werden.
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