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Bei Abrechnung Diagnosen-Daten vollständig übermitteln

Mehr ICD-10-Codes führen zu Mehraufwand

Bei Abrechnung Diagnosen-Daten vollständig übermitteln

Ab dem 1. Juli wird auf den meisten Heilmittel-Verordnungen mindestens ein ICD-10-Code stehen. Solche Codes müssen zwingend bei der Abrechnung angegeben werden. Fehlt der Code im Abrechnungsdatensatz, können die Kassen für die Nacherfassung pauschal fünf Prozent des Verordnungswertes einbehalten.
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