Risiko mit den freien Mitarbeitern teilen
Ermittlung des Beschäftigungsstatus weiterhin problematisch
Risiko mit den freien Mitarbeitern teilen
Bei der Frage, ob eine Physiotherapiepraxis, die zur Kassenbehandlung zugelassen ist, freie Mitarbeiter beschäftigen kann oder nicht, hat das Landessozialgericht in Niedersachsen weitere Argumente gegen den Status des freien Mitarbeiters formuliert. Der Fall liegt jetzt dem Bundessozialgericht (B 12 KR 20/14 R) zur Klärung vor. Praxisinhaber sollten bis zu einer endgültigen Entscheidung das Risiko mit den freien Mitarbeitern teilen und finanzielle Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen bilden.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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@Klaus: Sie bringen es genau auf den Punkt: Bei der… Weiterlesen »
Hallo, wie verhält es sich mit dem Status des Freiberuflers/in,… Weiterlesen »
Das lässt sich so nicht beantworten… Da bräuchte man deutlich… Weiterlesen »
Den dummen Steuerberater muss man erstmal finden! Die Risikominderung durch… Weiterlesen »
@Konietzko: Tja, da kann ich ihnen nur zustimmen. Ich habe… Weiterlesen »
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Freie Mitarbeiterin und… Weiterlesen »
@Strubbe: Danke für den Hinweis, wir haben das für Sie… Weiterlesen »