Beweislast für Fehlbehandlung liegt beim Patienten
Physiotherapeutin gewinnt Schadensersatzklage
Beweislast für Fehlbehandlung liegt beim Patienten
Die Manipulation eines Patienten ist dem Arzt vorbehalten, Physiotherapeuten dürfen entsprechend ihres Berufsgesetzes lediglich mobilisieren. Nehmen sie bei einer physiotherapeutischen Behandlung eine unzulässige Manipulation statt einer zulässigen Mobilisierung vor, gleicht das einer Fehlbehandlung. Die Beweislast dafür liegt jedoch bei den betroffenen Patienten. So hat es das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden. Für Physiotherapeuten hat diese Beschränkung also auch Vorteile.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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