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Bestechung bald für beide Seiten strafbar

Korruption im Gesundheitswesen

Bestechung bald für beide Seiten strafbar

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf mit dem neuen Straftatbestand „Korruption im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Fortan machen etwa Therapeuten sich strafbar, wenn sie Ärzte bestechen, damit diese ihnen Patienten zuführen. Im Interview mit up erklärt Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJV, den neuen § 299a StGB.
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