Bestechung bald für beide Seiten strafbar
Korruption im Gesundheitswesen
Bestechung bald für beide Seiten strafbar
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf mit dem neuen Straftatbestand „Korruption im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Fortan machen etwa Therapeuten sich strafbar, wenn sie Ärzte bestechen, damit diese ihnen Patienten zuführen. Im Interview mit up erklärt Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJV, den neuen § 299a StGB.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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