Urteil: Arbeitgeber können Leistungen jedes Physiotherapeuten steuerfrei bezuschussen
Unternehmen können bestimmte Leistungen zur Gesundheitsvorsorge ihrer Mitarbeiter mit Zuschüssen von jährlich bis zu 500 Euro steuerfrei fördern. Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Bremen sollte diese Form der Prävention durch Physiotherapeuten und Heilpraktiker generell steuerlich begünstigt sein.
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