Steuernachzahlungen: Einspruch gegen Zinshöhe einlegen!
Sechs Prozent Zinsen berechnen Finanzämter bei Steuernachzahlungen. Zu hoch, meint der Bund der Steuerzahler und empfiehlt Steuerzahlern gegen die Zinshöhe Einspruch einzulegen.
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