Werbung mit therapeutischer Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie ist unzulässig
Das OLG Koblenz entschied in seinem Urteil vom 20.01.2016 (Az.: 9 U 1181/15): Ein Arzt darf nicht damit für die Magnetfeldtherapie werben, dass diese Immunsystem und Selbstheilung aktivieren und Schmerzen lindern könne. Diese Angaben suggerierten dem Gericht zufolge eine therapeutische Wirksamkeit, die wissenschaftlich nicht belegt sei.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: