DGUV überarbeitet Handlungsanleitung für Heilmittelverordnungen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die „Handlungsanleitung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik, EAP, BGSW und ABMR“ überarbeitet.
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