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Nach Praxisverkauf werden höhere GKV-Beiträge fällig

Wenn Praxisinhaber, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, ihre Praxis verkaufen, müssen sie für den Erlös Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung (GKV) leisten. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hervor.

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© iStock, tomloel
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