Zertifizierte Heilmittel-Verordnungs-Software bekommt Übergangsregelung
Vertragsärzte dürfen im ersten Quartal 2017 übergangsweise auch eine nicht zertifizierte Software für die Verordnung von Heilmitteln in ihrer Praxis nutzen. Auf diese Übergangsregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt.
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