Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Thüringen: Heilmittel-Vereinbarung fordert kürzere Behandlungszeiten
Statt Einzelbehandlungen von 45 Minuten seien im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Einzelbehandlungen von 30 Minuten zu verordnen. So heißt es in der Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2018 nach § 84 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 SGB V, die die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mit den thüringischen Ersatzkassen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen (AOK PLUS, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Knappschaft) geschlossen hat.
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