BAG kippt Ehedauer-Klausel in Betriebsrenten-Verträgen
Unternehmen müssen auch bei kürzerer Ehedauer die betriebliche Witwenrente zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden und entsprechende Ehedauer-Klauseln in Betriebsrenten-Verträgen für ungültig erklärt.
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