Urteil: Betriebliche Pkw-Nutzung sorgfältig dokumentieren
Praxisinhaber, die gegenüber dem Finanzamt nachweisen wollen, dass sie ihren Pkw fast ausschließlich betrieblich nutzen, sollten ein exaktes Fahrtenbuch führen. Nachträglich erstellte Fahrtenlisten reichen nicht aus, wie kürzlich das Finanzgericht (FG) Münster entschied (Az.: 7 K 2862/17).
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