DGUV zahlt Pauschale für erhöhte Hygienemaßnahmen
Wie mit den Krankenkassen können Praxisinhaber nun auch mit der Deutschen Gesetzlichne Unfallversicherung (DGUV) pauschal 1,50 Euro je Verordnung für den Corona-bedingten Hygiene-Mehraufwand abrechnen. Das meldete kürzlich der Verband Physikalische Therapie (VPT). Die Regelung gilt vom 5. Mai bis 30. September 2020.
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