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Maßregelvollzug: Ergotherapie als Maßnahme zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung

Im Maßregelvollzug sitzen keine Insassen ein, sondern Patienten, die psychisch krank oder suchtkrank sind und daher nicht oder vermindert schuldfähig sind. Die Unterbringungen entsprechen eher Kliniken als Gefängnissen. Das Ziel ist nicht, die Patienten zu bestrafen, sondern sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten sie unter anderem Ergo-, Arbeits-, Sport-, Musik-und Kunsttherapie, auch Suchtselbsthilfe und unterschiedliche Sportangebote können den Patientenalltag ergänzen.
Maßregelvollzug: Ergotherapie als Maßnahme zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung
© iStock: yacobchuk
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