Mit 10 Monaten Verspätung: Heilmittel-Schiedsstelle nimmt ihre Arbeit auf
Obwohl die Verhandlungen zu den bundeseinheitlichen Rahmenverträgen schon längst laufen, hat die Schiedsstelle erst vor einigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen können – mit zehn Monaten Verspätung. Dabei steht in § 125 Abs. 6 SGB V:„Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene bilden bis zum 15. November 2019 eine gemeinsame Schiedsstelle.“
![Verpflichtende Versicherungen Verpflichtende Versicherungen](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2020/08/DNY59-690153060-scaled.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.