Impfverordnung angepasst: Mehr Patienten rücken in Gruppe mit „hoher Priorität“
Durch die Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung gehören nun mehr Personen zur zweiten Priorisierungsgruppe (hohe Priorität). Zu den Erkrankungen, die von Gruppe drei in Gruppe zwei vorgerückt sind, zählen u. a. chronische Nierenerkrankungen und COPD.
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