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G-BA: Podologen bei Zweitmeinung zu diabetischem Fuß einbeziehen

Auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe sollen in das Zweitmeinungsverfahren vor Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom einbezogen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung (18. März) entschieden, neben den Fachärzten u.a. auch Podologen oder Medizinische Fußpfleger zu diesen Beratungen hinzuzuziehen.
Diabetischer Fuß: Jede zweite Amputation vermeidbar
© iStock: ChooChin
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