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G-BA beschließt Zweitmeinungsanspruch bei Wirbelsäuleneingriffen

Am 19. November 2021 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) in Kraft getreten, der regelt, dass Versicherte nun einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben, wenn eine geplante Operation an der Wirbelsäule ansteht.
Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB)
© iStock: gilaxia
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