G-BA beschließt Zweitmeinungsanspruch bei Wirbelsäuleneingriffen
Am 19. November 2021 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) in Kraft getreten, der regelt, dass Versicherte nun einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung haben, wenn eine geplante Operation an der Wirbelsäule ansteht.
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