Verwaltungsgericht Berlin sieht Verkürzung des Genesenenstatus im Eilverfahren als rechtwidrig an
Stand: 18.02.2022. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte im Januar entschieden, dass der Genesenenstatus von ungeimpften Personen nur noch 90 Tage gelten soll – statt wie zuvor 180 Tage. Diese bundesweite Verkürzung des Genesenenstatus durch das RKI sei jedoch rechtswidrig, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
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