Neuberechnung der Grundsteuer
Bis zum 31. Oktober 2022 Erklärung beim Finanzamt einreichen
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Sie zwingt Haus- und Grundstücksbesitzer aber schon jetzt zum Handeln. Bis spätestens zum 31. Oktober 2022 müssen sie bei ihrem Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte einreichen. Dafür ist eine Übermittlung in elektronischer Form über die Internetplattform www.elster.de vorgeschrieben.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.