Schiedsamt: Erstattungsbeträge für TI-Kosten angehoben
Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung bei der Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur (TI) einigen konnten, hat nun das Bundesschiedsamt entschieden und höhere Erstattungsbeträge festgesetzt. Damit steigen die Erstattungsbeträge auch für Physiotherapiepraxen, die an der TI teilnehmen. Denn diese orientieren sich an den für Vertragsärzte festgelegten Pauschalen.
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