Erhöhung des Mindestlohns in Personalplanung berücksichtigen
Für Menschen, die in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis stehen, ändern sich 2022 die Rahmengrößen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt in drei Stufen, und die Verdienst-Obergrenze für Minijobber erhöht sich ab Oktober von 450 auf 520 Euro pro Monat.
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