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Infektionsschutzgesetz: die neuen Pläne für den Herbst

Stand: 04.08.2022. Die aktuell geltenden coronabedingten Sonderregelungen sind bis zum 23. September 2022 befristet. Daher soll das Infektionsschutzgesetz nun aktualisiert werden. Geplant ist, dass vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 folgende bundesweite Schutzmaßnahmen gelten sollen:
Praxisorganisation in Corona-Zeiten: Teil 4 - Hausbesuche
© SusanneSchulz
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