BFH: Werbung auf Privat-Pkw kann zur Steuerfalle werden
Wenn der Praxischef seinen Mitarbeiter:innen Geld dafür zahlt, dass sie auf ihren Privatautos Firmenwerbung anbringen, kann das zur Steuerfalle werden. Denn kommt einem gesondert abgeschlossenen Vertrag kein „eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt“ zu, handelt es sich um Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschied (Az.: VI R 20/20).
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