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Praxen müssen medizintechnische Geräte regelmäßig prüfen

Auch Therapiepraxen sind verpflichtet, Medizinprodukte und medizintechnische Geräte regelmäßig zu prüfen. Darauf weist der TÜV Süd hin. Diese Prüfungen dürfen nur durch ausreichend geschultes Personal erfolgen, heißt es weiter. Zudem gebe es noch weitere Prüfvorgaben von Versicherungen und Berufsgenossenschaften, wie die Prüfung von Mehrfachsteckdosen oder Leuchten.

Grundlage für die Prüfungen von medizintechnischen Geräten ist die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV). Zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie des Personals sind Prüfungen in bestimmten Intervallen vorgesehen. Es wird zwischen der sicherheitstechnischen Kontrolle (Defibrillatoren, Infusions- oder Beatmungsgeräte) und der messtechnischen Kontrolle (Blutdruckmessgeräte, Thermometer oder Audiometer) unterschieden. Die Sicherheitskontrollen müssen nach § 11 spätestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.

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