BMG verschiebt Zeitpläne für Gesetzesvorhaben
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschiebt die Zeitpläne für einige Gesetzesvorhaben. Dazu gehören u.a. die Digitalgesetze (Dingi) sowie die Versorgungsgesetze I und II. Das meldet das Deutsche Ärzteblatt und beruft sich auf eine Arbeitsplanung des Ministeriums. Beim DIgiG werde ein Kabinettsbeschluss im Juni / Juli 2023 angestrebt, die Versorgungsgesetze werden wohl erst im Herbst 2023 vorgelegt werden, heißt es weiter.
![Bundestag beschließt zweites Datenschutz-Anpassungsgesetz Bundestag beschließt zweites Datenschutz-Anpassungsgesetz](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2019/07/iStock-1129337164.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Im DigiG sollen die Opt-Out-Option bei der elektronischen Patientenakte (ePa) beschlossen werden, das E-Rezept als Standard der Arzneimittelversorgung sowie die Gematik zu einer Digitalagentur weiterentwickelt werden. Versorgungsgesetz II soll u.a. den Direktzugang zu Heilmittelerbringern regeln.