Extrabudgetäre Verordnung von Physiotherapie bei Belastungsinkontinenz
Eigentlich begleitet sie nur ihren Mann zur Therapie. Doch die Ehefrau fragt seine Physiotherapeutin um Rat, weil sie beim Husten, Niesen und Lachen Urin verliert. Auch beschäftigt sie ständig die Frage, wo die nächste Toilette ist. Das belastet sie und schränkt ihre Lebensqualität ein. Ihr Hausarzt weigert sich, ihr Physiotherapie zu verordnen – mit Verweis auf sein strapaziertes Budget. Dabei könnte die 73-Jährige die Behandlung erhalten, die sie braucht, ohne Auswirkungen auf das ärztliche Budget. Physiotherapeutinnen und -therapeuten können hier wichtige Aufklärungsarbeit leisten. Denn bei der Diagnose Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz] besteht ein besonderer Verordnungsbedarf (BVB) ab dem vollendeten 70. Lebensjahr. Die Patientin kann also über einen Zeitraum von zwölf Wochen physiotherapeutisch behandelt werden, ohne das ärztliche Heilmittelbudget zu belasten.
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