Digital-Gesetz: Start der elektronischen Heilmittelverordnung erst 2027
… und alle weiteren Änderungen, die die Heilmittelbranche betreffen
Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens geht es in Deutschland bekannterweise nur sehr langsam voran. Das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) soll das nun ändern. Ende August hat das Bundeskabinett einen Entwurf beschlossen, der auch einige interessante Änderungen für Heilmittelerbringende beinhaltet. Zum Beispiel soll der Start der elektronischen Heilmittelverordnung (eHeilM-VO) verschoben werden.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.