Abrechnungstipp: So ist Gruppentherapie auch mit zahnärztlicher Verordnung möglich
Schaut man sich das Heilmittelverordnungsformular für Zahnärzte (Vordruck 9) an, fällt auf: Hier fehlt das Feld für Gruppentherapie. Könnt Ihr diesen Patientinnen und Patienten also keine Gruppentherapie anbieten? Doch, das könnt Ihr – indem Ihr eine Sondervereinbarung mit den jeweiligen Krankenkassen trefft.
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