up|unternehmen praxis

Auch für Heilmittel: Beteiligung statt Stellungnahme – JETZT!

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen. Und eine grandiose Vorlage geliefert, für vergleichsweise einfache Lobbyarbeit. Denn im Gesetzentwurf werden die Beteiligungsrechte der Hebammen und auch der Pflege im G-BA gestärkt. Nun ist auch bei den Heilmittelerbringern engagierte Lobbyarbeit im Gesetzgebungsverfahren gefragt, um im Gesetz ebenfalls berücksichtigt zu werden.
Auch für Heilmittel: Beteiligung statt Stellungnahme – JETZT!
© iStock: Mike_Kiev

Beteiligung statt Stellungnahme: Zukünftig soll der G-BA seine Richtlinien unter Beteiligung von Fachkräften weiterentwickeln. Das gilt laut Gesetzentwurf leider erst einmal nur für Hebammen und Pflegekräfte, ist aber ein echter Meilenstein. Denn während es bisher für Hebammen nur ein Recht auf Stellungnahme zu einer fertigen Version einer Richtlinie gab, so sollen sie in Zukunft an der Entwicklung bzw. Bearbeitung der Richtlinie beteiligt werden. Dies umfasst ausdrücklich das Recht auf Teilnahme an den Beratungen in den Gremien des G-BA. Und auch die Pflegeberufe erhalten ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung, die die Pflege betreffen. Ein weiterer Punkt: Es gibt sogar finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung der erweiterten Beteiligungsrechte. Das ist ein entscheidender Unterschied!

Und wie geht es nun weiter?
Jetzt startet das Gesetzgebungsverfahren im Parlament und damit eröffnet sich ein kleines Zeitfenster für eine sinnvolle Ergänzung des Gesetzes: Das Recht auf Beteiligung der Heilmittelbranche an der Entwicklung bzw. Bearbeitung der Heilmittel-Richtlinie!

Das sollte doch wohl ein Ziel sein, auf das sich alle beteiligten Verbände und alle Praxisbetreibenden einigen können. Der dazu notwendige Text im Gesetzentwurf würde dann ungefähr wie folgt lauten:

§ 92 wird wie folgt geändert:

aa) Absatz 6 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Bei den Richtlinien nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 sind die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbände der Heilmittelerbringer und die einschlägigen wissenschaftlichen Fachgruppen/-verbände der Heilmittelerbringer zu beteiligen. Verzichtet ein Verband auf die Beteiligung an der Beratung, so ist ihm vor der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinie nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“

Stellen wir uns einfach mal vor, alle Praxisinhaber:innen schreiben ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten an, mit genau dieser Bitte nach Veränderung. Was haben wir zu verlieren? Wenig, aber wir können mehr Beteiligungsrecht gewinnen! Also liebe Verbände, Praxisinhaber:innen und Therapeut:innen, lasst uns laut werden. Hier findet Ihr den Themenschwerpunkt „Lobbyarbeit“ und eine Anleitung zum Einmischen samt Verweis auf die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag, an die Ihr Euch wenden könnt, um für die oben beschriebene Ergänzung des Gesetzes zu werben.

Wir werden in den kommenden Tagen auf jeden Fall weiter aktiv bleiben und dazu aufrufen, dass auch Heilmittelerbringer:innen in Zukunft ein Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht im G-BA erhalten – auf www.up-aktuell.de, auf Social Media und im persönlichen Austausch. Wer wissen möchte, wie er aktiv werden kann: Am Mittwoch, den 29. Mai um 19 Uhr findet ein up-webcast zum Thema “G-BA: Beteiligung statt Stellungnahme” mit spannenden Interviewpartnern statt.

Hier findet Ihr ein Video, in dem ich die Wichtigkeit dieses Themas noch einmal genau erläutere.

Mein Highlight der Woche ist natürlich der 75. Geburtstag des Grundgesetzes. Nutzen wir als Heilmittelerbringer:innen doch jetzt mal die Regel des Grundgesetzes und wirken auf die Parlamentarier ein, dass die Richtlinien des G-BA, die die Berufsausübung der Heilmittelerbringer:innen betreffen, endlich auch unter Beteiligung der Berufsgruppen gestaltet werden, die am meisten Einblick in und die größte Expertise für das Thema Heilmitteltherapie haben! Die Möglichkeit des Grundgesetzes nutzen, um die Versorgung mit Heilmitteltherapie nachhaltig zu verbessern, wenn das kein Highlight ist.

Und wenn Ihr Euch zum Wochenende noch ein wenig in Sachen Mitarbeitersuche und -bindung inspirieren lassen wollt, erklärt Euch Ergotherapeutin und Praxisinhaberin Gesa Meyer-Brüna, warum sie an einer Pilotstudie zur Vier-Tage-Woche teilnimmt und welche positiven Effekte sie jetzt schon wahrnimmt. Das Gespräch könnt Ihr auch als Podcast hören.

Hinweis: Meldet Euch noch schnell für das Praxisforum „GKV-Versorgungsverträge sicher umsetzen“ am 7. Juni 2024 von 9 bis 16 Uhr an. Ziele des Praxisforums: Ihr lernt Eure Verträge im Detail kennen, erhaltet Sicherheit bei der Vertragsumsetzung in der Praxis und erfahrt, welche Stolperfallen zu beachten sind und welche Chancen die Verträge bieten.

Lasst uns jetzt gemeinsam aktiv werden!

Herzliche Grüße
Euer Ralf Buchner

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x