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Physiotherapie: MLD-Verordnungen ohne Angabe der Therapiezeit

G-BA beschließt Änderungen zur Heilmittel-Richtlinie ab 1. Oktober
In Zukunft können Ärztinnen und Ärzte Manuelle Lymphdrainage (MLD) ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. Physiotherapeut:innen entscheiden dann befundabhängig, also je nach Stadium und Anzahl der zu behandelnden Körperteile, ob die Patientin 30, 45 oder 60 Minuten Behandlungszeit benötigt – ohne vorher noch einmal Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten zu müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. April 2024 die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie bezüglich der MLD geändert, die bisher für die Dauer der Behandlung zugrunde gelegt wurden. Die Änderungen sollen zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten.
Physiotherapie: MLD-Verordnungen ohne Angabe der Therapiezeit
© SomkiatFakmee-656957722
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