up-webcast heute am 29. Mai: Jetzt aktiv werden und mitwirken für mehr Mitbestimmung
Aber warum jetzt? Weil gerade im Bundeskabinett der Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen wurde, in dem steht, dass Hebammen und Pflegekräfte mehr Beteiligung im G-BA bei ihren Richtlinien erhalten sollen. Heilmittelerbringer:innen hingegen werden nicht erwähnt. Dagegen müssen wir etwas unternehmen. Wir müssen gemeinsam laut werden, uns an die Politik wenden und ebenfalls eine Beteiligung im G-BA fordern.
Hintergrund: Die Heilmittel-Richtlinie ist Teil Eures Arbeitsalltags. In ihr stehen zum Beispiel, bei welchen Diagnosen ein besonderer Verordnungsbedarf (BVB) oder langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) besteht. Die Heilmittel-Richtlinie und auch Änderungen daran werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen – und zwar ohne die Expertise der Heilmittelerbringer:innen selbst. Andere entscheiden also über die Inhalte der Heilmittel-Richtlinie. Das kann so nicht weitergehen. Warum wir unbedingt mehr Mitbestimmung im G-BA und auch eine Selbstverwaltung brauchen, lest Ihr auch im Artikel „Auch für Heilmittel: Beteiligung statt Stellungnahme – JETZT!“ – hier auch als Video – und auch in unserem Themenschwerpunkt 2.2024: „Selbstverwaltung im Kontext der GKV: Heilmittelerbringer gehören in den G-BA“.
Im up-webcast „G-BA: Beteiligung statt Stellungnahme“ um 19 Uhr sprechen wir heute darüber, was nun zu tun ist, damit auch Heilmittelerbringer:innen im GVSG berücksichtigt werden. Wir haben dazu unter anderem mit Roy Kühne, MdB a.D. und ehemaliges Mitglied des Gesundheitsausschusses gesprochen. Wir freuen uns auf Euch.