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Preise in der Podologie steigen vertragsgemäß zum 1. Juli 2024

In der Vergütungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Podologie waren im vergangenen Jahr Preissteigerungen in zwei Stufen festgelegt worden. Die zweite Stufe mit einer Erhöhung um rund 4,7 Prozent tritt nun vertragsgemäß am 1. Juli 2024 in Kraft. Zum 1. Juli 2023 war die Vergütung um rund 6,7 Prozent gestiegen (up berichtete).
Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen
© marchmeena29

Bei den Hausbesuchspauschalen gibt es zum 1. Juli 2024 eine Erhöhung um zehn Prozent. Zum 1. Juli 2023 war sie um 14 Prozent angehoben worden. Neu hinzugekommen war 2023 die Position 78110. Diese „Erstbefundung klein“ wird mit einer Regelleistungszeit von bis zu 20 Minuten angegeben, wenn eine Patientin oder ein Patient bereits wegen einer anderen podologischen Leistung in Behandlung ist. Die vollständige Preisliste findet Ihr hier.

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