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Recht auf Vergessenwerden

Datenschutz ist kein Artenschutz
Zum Datenschutz gehört es, Daten vor dem Zugriff Unbefugter und auch vor der (un)absichtlichen Vernichtung zu schützen. Es gilt aber auch der Grundsatz: so viele Daten wie nötig, so wenig wie möglich. Entsprechend müsst Ihr auch darauf achten, Informationen, die Ihr nicht mehr benötigt und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, zu löschen.
Gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz
© iStock: Bukhta-Daniil
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