Recht auf Vergessenwerden
Datenschutz ist kein Artenschutz
Zum Datenschutz gehört es, Daten vor dem Zugriff Unbefugter und auch vor der (un)absichtlichen Vernichtung zu schützen. Es gilt aber auch der Grundsatz: so viele Daten wie nötig, so wenig wie möglich. Entsprechend müsst Ihr auch darauf achten, Informationen, die Ihr nicht mehr benötigt und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, zu löschen.
![Gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz Gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2024/06/06_Bukhta-Daniil-1702360604-Konvertiert.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.